Ab Januar 2021 gilt: Wer ein Eigenheim kaufen, bauen oder renovieren will, bekommt dafür höhere Zuschüsse vom Staat. Nachgebessert wurde beim geförderten Sparbetrag, beim Fördersatz und bei den Einkommensgrenzen. Um alles optimal zu nutzen, sollten bestehende Verträge überprüft werden.
Vor rund einem Jahr wurde die Aktualisierung der Wohnungsbauprämie beschlossen, ab Januar treten die Neuerungen in Kraft und bringen für aktuelle und künftige Bausparer gleich drei Verbesserungen.
1. Höherer staatlicher Zuschuss
Derzeit bekommen Bausparer vom Staat einen Zuschuss auf ihre jährlichen Sparbeiträge von 8,8 Prozent. Dieser Zuschuss wird ab Januar auf zehn Prozent erhöht.
2. Höherer maximal geförderter Sparbetrag
Bisher wird bei Singles ein maximaler jährlicher Sparbeitrag in Höhe von 512 Euro gefördert, bei Verheirateten 1024 Euro. Ab Januar werden diese Beträge auf 700 Euro (Singles) und 1400 Euro (Verheiratete) angehoben.
Erhielt also ein Single bisher pro Jahr eine Prämie von maximal 45 Euro, erhöht sich diese ab Januar auf 70 Euro im Jahr. Bei Verheirateten steigt die maximale Jahresprämie von bisher 90 Euro auf 140 Euro.
3. Erhöhung der Einkommensgrenzen
In den Genuss der staatlichen Förderung kamen bisher nur Bausparer, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen nicht höher war als 25.600 Euro (Single) bzw. 51.200 Euro (Verheiratete). Ab Januar steigen diese Grenzen auf 35.000 bzw. 70.000 Euro.
Um in den vollen Genuss dieser verbesserten Förderungen zu kommen, sollten Bausparer ihre bisherigen Verträge überprüfen und gegebenenfalls auf die neuen Förderhöhen anpassen, raten Verbraucherschützer.