zwischen
Vorname, Name, Straße Hausnr., PLZ Ort, Geburtsdatum:
– nachfolgend Kunde genannt –
und dem Versicherungsmakler
Vorname Name (oder Firma), Straße Hausnr., PLZ Ort
– nachfolgend Makler genannt –
Der Kunde beauftragt den o.g. Makler Versicherungsverträge zu vermitteln. Die Versicherungsvermittlung umfasst insbesondere die Vorbereitung und den Abschluss von Versicherungsverträgen sowie die Mitwirkung bei der Verwaltung und Erfüllung, insbesondere im Schadensfall.
1. Rechtliche Stellung des Maklers
Der Makler ist selbstständiger Versicherungsvermittler, der rechtlich und wirtschaftlich ausschließlich auf der Seite seines Kunden steht und dessen Interessen weisungsgemäß wahrnimmt. Der Makler ist an keine Versicherungsgesellschaft gebunden.
Der Maklerauftrag bezieht sich auf alle neu abzuschließenden und bestehenden Versicherungsverträge, die der Kunde dem Makler in der App allesmeins, durch Angabe der Policennummer oder in sonstiger Weise gegenüber dem Makler hinreichend bestimmt benennt oder bei denen er einen entsprechenden Vorsorgebedarf erklärt. Der Kunde beauftragt den Makler mit der Vermittlung von Versicherungsschutz in sämtlichen danach für den Kunden relevanten Versicherungssparten.
2. Pflichten des Maklers
Der Makler bietet dem Kunden im Zusammenhang mit der Versicherungsvermittlung eine Beratung nach den gesetzlichen Vorschriften. Er befragt den Kunden im Rahmen seiner Tätigkeit nach seinen Wünschen und Bedürfnissen sowie ggfs. weiteren nach § 7c VVG erforderlichen Angaben und überprüft auf dieser Basis die bestehenden und/oder neu abzuschließenden Versicherungsverträge des Kunden auf Erfüllung des Vorsorgebedarfs des Kunden sowie eine mögliche Optimierung der Prämiensätze. Eine Überprüfung von bereits bestehenden Versicherungsanlageverträgen des Kunden findet nur nach ausdrücklicher gesonderter Vereinbarung zwischen Makler und Kunde statt. Der Makler wahrt bei der Überprüfung der Versicherungsverträge die Interessen des Kunden gegenüber den Versicherungsgesellschaften. Bei der Versicherungsvermittlung werden sowohl die Komplexität der angebotenen Versicherung als auch die jeweilige Situation des Kunden berücksichtigt, soweit hierfür Anlass besteht. Der Makler wird seinen Rat auf eine objektive und ausgewogene Marktuntersuchung stützen, soweit im Einzelfall nicht etwas anders vereinbart wird. Bei der Marktuntersuchung finden nur die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zugelassenen Versicherer, die eine Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland unterhalten und Vertragsbedingungen in deutscher Sprache anbieten, Berücksichtigung. Ausländische Versicherer bleiben im Regelfall unberücksichtigt. Ebenso unberücksichtigt bleiben Direktversicherer und Versicherer, die nicht mit Maklern zusammenarbeiten.
Die Gründe für jeden zu einer bestimmten Versicherung erteilten Rat werden unter Berücksichtigung des Schwierigkeitsgrades des angebotenen Versicherungsvertrags in einem Beratungsprotokoll dokumentiert.
Außerdem wirkt der Makler insbesondere bei der Verwaltung, Betreuung und Erfüllung des Versicherungsvertrages, z.B. im Schadensfall, im Rahmen der erteilten Maklervollmacht mit.
3. Pflichten des Kunden
Der Kunde hat vertrags- und risikorelevante Änderungen in seinen persönlichen Verhältnissen und seiner Risikosphäre dem Makler unverzüglich mitzuteilen. Beispiele für relevante Änderungen kann der Kunde dem beigefügten Informationsblatt entnehmen.
Für den Fall einer Beratung zu Versicherungsanlageprodukten wird dem Kunden ausdrücklich empfohlen, eine regelmäßige Beurteilung der Eignung des Versicherungsanlageprodukts vornehmen zu lassen.
4. Vergütung
Die Leistungen des Versicherungsmaklers werden durch die vom Versicherer zu tragende Courtage abgegolten; sie ist Bestandteil der Versicherungsprämie.
5. Haftung
Der Makler erfüllt seine Verpflichtungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Die Haftung ist auf die in § 12 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV) angegebenen Mindestversicherungssummen (zurzeit 1.276.000 Euro für jeden Versicherungsfall und 1.919.000 Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres.) beschränkt.
Die Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn die Haftung des Maklers auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruht, der Makler eine Kardinalspflicht verletzt oder vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Nebenpflicht verletzt. Kardinalspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen oder auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf.
6. Vertragsdauer
Der Maklerauftrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann vom Kunden jederzeit ohne Einhaltung einer Frist in Textform gekündigt werden. Der Makler kann den Vertrag mit einer Frist von einem Monat in Textform kündigen.
7. Vertragsdurchführung/Datenschutz
Die für die Auftragsdurchführung erforderlichen Vertretungsbefugnisse des Maklers gegenüber den Versicherungsunternehmen ergeben sich aus der vom Kunden gesondert erteilten Maklervollmacht. Zur bestmöglichen Durchführung und Erfüllung des Maklerauftrages darf der Makler Dritte einbeziehen. Insbesondere darf er den Maklerpool Jung, DMS & Cie. Pool GmbH, Söhnleinstraße 8, 65201 Wiesbaden zur Vertragsabwicklung und zur Verwaltung des vom Makler betreuten Vertragsbestands nutzen.
Für Einzelheiten zur Verwendung der Kundendaten durch den Makler und der von ihm eingesetzten Dritten wird auf die Information zur Datenverarbeitung und Einwilligung, die Kommunikationserklärung und die Maklervollmacht verwiesen.
8. Rechtsnachfolge
Der Kunde willigt bereits jetzt in eine etwaige Vertragsübernahme im Weg der Rechtsnachfolge (z.B. Verkauf des Geschäftsbetriebes des Maklers, Tod des Maklers) ein. Der Makler wird dem Kunden eine evtl. geplante Rechtsnachfolge rechtzeitig mitteilen. Sofern der Kunde hiergegen nicht innerhalb angemessener Frist widerspricht, ist der Rechtsnachfolger berechtigt, das Vertragsverhältnis fortzuführen.
9. Schlussbestimmungen
Nebenabreden zu diesem Vertrag wurden nicht getroffen, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen unabdingbar der Textform. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die undurchführbare oder unwirksame Regelung durch eine solche zulässige Bestimmung zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für eine etwaige Vertragslücke.
Die notwendige Erstinformation gem. § 15 VersVermV wurde beim Erstkontakt übergeben.
Anlage 1: Kundeninformation über vertrags- und risikorelevante Änderungen
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Ort, Datum
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Unterschrift: Kunde Unterschrift: Makler
Anlage 1
Übersicht vertrags- und risikorelevanter Änderungen
Bitte teilen Sie vertrags- und risikorelevante Änderungen, die Ihren Versicherungsschutz betreffen (siehe nachfolgende Auflistung), dem Makler unverzüglich mit.
Die unten stehende Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Änderung Ihrer Lebens- und Wohnsituation
- Hochzeit
- Zusammenlegung zweier Haushalte
- Scheidung / Trennung vom Ehepartner
- Geburt / Adoption eines Kindes
- Tod eines Familienmitglieds
- Eintritt der Berufsunfähigkeit
- Umzug
- Immobilienerwerb oder –verkauf
- Deutliche Veränderung des Hausratswertes
- Aufnahme riskanter Freizeitbeschäftigungen (z.B. Fallschirmspringen, Fliegen, Paragliding, Jagdschein, Motorsport etc.)
- Krankheit
- Erwerb eines Haustieres (vor allem Hund oder Pferd)
- Kauf / Verkauf eines Kraftfahrzeuges
Änderung Ihrer Beschäftigungssituation
- Änderung des Einkommens (z.B. durch Beförderung, Gehaltserhöhung)
- Unternehmenswechsel
- Eintritt in den Altersruhestand
- Arbeitslosigkeit
- Reduktion der Arbeitstätigkeit (Teilzeit)
- Wechsel von Bürotätigkeit zu körperlicher Tätigkeit und umgekehrt
- Entsendung ins Ausland
- Wegfall der Sozialversicherungspflicht bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit
- Beendigung einer selbstständigen Tätigkeit und Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
- Übergang in den Beamtenstatus
Änderung Ihrer finanziellen Verhältnisse
- Erbschaften
- Aufnahme von Darlehen
Gravierende Änderungen Ihrer Vermögensverhältnisse
Hiermit erteile ich (Kunde)
Vorname, Name, Straße Hausnr., PLZ Ort, Geburtsdatum:
– nachfolgend Vollmachtgeber genannt –
dem Versicherungsmakler
Vorname Name (oder Firma), Straße Hausnr., PLZ Ort
– nachfolgend Makler genannt –
oder seinem Rechtsnachfolger Vollmacht, in meinem Namen
- Versicherungsverträge abzuschließen, zu ändern oder zu kündigen,
- Erklärungen zu Versicherungsverträgen abzugeben oder entgegen zu nehmen,
- bei der Schadensabwicklung für vom Versicherungsmakler vermittelte oder betreute Versicherungen mitzuwirken,
- Auskünfte bei Sozialversicherungsträgern einzuholen und
- Untervollmachten auszustellen.
Ich habe die Information zur Datenverarbeitung und Einwilligung zur Kenntnis genommen und willige ein,
- dass der Makler zur Durchführung und Erfüllung des o.g. Vertrags Dritte (insbesondere Maklerpools, Anbieter von Vergleichsrechnern, Haupt- bzw. Untervermittler) einbeziehen darf.
- die bestehenden Versicherungsverträge zu diesem Zweck in den Bestand der JDC übernommen werden und dem Makler zugeordnet werden. Die JDC (Jung, DMS & Cie. Pool GmbH, Söhnleinstraße 8, 65201 Wiesbaden) ist ein sog. Maklerpool, der vom Makler technisch und organisatorisch in den Vermittlungsprozess und in die Vertragsbetreuung einbezogen wird.
- die gesamte Korrespondenz des Produktpartners mit mir, dem Vollmachtgeber, im Original und mit dem Makler in Kopie zu führen ist.
Der Makler wird hinsichtlich der Verhandlungsführung Rücksprache mit dem Vollmachtgeber halten und ihn jeweils entsprechend unterrichten. Der Vollmachtgeber erlaubt dem Makler ausdrücklich, im Namen des Vollmachtgebers mit sich oder in eigenem Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen (Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB).
Die Vollmacht ist zeitlich nicht befristet. Sie kann vom Vollmachtgeber jederzeit schriftlich widerrufen werden.
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Ort, Datum Unterschrift: Vollmachtgeber